Anlässlich der Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG, vormals RISG) am letzten Mittwoch forderte der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm), dass die Krankenkassen die flächendeckende Versorgung mit häuslicher Intensivpflege sicherstellen müssen. „Fehlt es an einer solchen Infrastruktur, könnten beatmungspflichtige Menschen künftig zum Umzug in ein Pflegeheim gezwungen werden“, erklärte Dr. Janina Jänsch, Geschäftsführerin beim bvkm. Das GKV-IPReG sieht unter anderem vor, die Möglichkeiten der häuslichen Versorgung von Menschen mit Intensivpflegebedarf einzuschränken. Betroffen von dem Gesetz sind Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Hierzu gehören zum Beispiel Menschen, die dauerhaft künstlich beatmet werden.
Auch wenn der Gesetzentwurf nach Meinung des bvkm seit der ersten Fassung im Sommer 2019 verbessert wurde, sieht der Verband weiterhin dringenden Nachbesserungsbedarf. Insbesondere dürfe die im GKV-IPReG vorgesehene Stärkung der stationären Versorgung nicht zu Lasten der häuslichen Versorgung gehen. „Familien mit schwerstbehinderten Kindern sind in großer Sorge, dass sie zu Ausfallbürgen im Fall von nicht sichergestellter professioneller Pflege werden“, so Jänsch. „Es muss deshalb jetzt alles unterlassen werden, was ein weiteres Austrocknen der professionellen ambulanten Krankenpflege forciert.“
Immer noch empört zeigte sich der bvkm auch darüber, dass der Gesetzgeber das GKV-IPReG ungeachtet der Corona-Pandemie weiterhin vorantreibt. Menschen mit Intensivpflegebedarf und ihre Angehörigen hätten zurzeit vordringliche existenzielle Probleme. „STOPPT das IPReG in Zeiten von Corona!“ fordert der bvkm deshalb auch weiterhin in seiner Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf.