Mit Empörung und Bestürzung haben die Elterninitiative Rhein-Neckar „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ e.V. und der LAG Baden-Württemberg „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ e.V. den Gesamtlehrerkonferenz-Beschluss des Gymnasiums Walldorf zur Kenntnis genommen, der eine Beteiligung am Schulversuch Inklusion ablehnt und damit drei Kinder mit Behinderung für die künftige 5. Klasse abweist.
Alle drei sind vier Jahre gemeinsam in eine inklusive Grundschulklasse an der Schillerschule Walldorf gegangen – nun wollen drei Kinder mit Behinderung ihren schulischen Weg gemeinsam und auch gemeinsam mit ihren Grundschulfreunden weiter gehen. Für das Staatliche Schulamt Mannheim ist alles klar: Es soll im nächsten Schuljahr eine sog. „inklusive Gruppenlösung“ nach der Schulversuchsordnung am Gymnasium Walldorf geben – mit einem chronisch kranken und körperlich eingeschränkten Jungen, einem Mädchen, das doppelt sinnesgeschädigt ist und einem Jungen mit Down-Syndrom. Alle drei Kinder sind 100% schwerbehindert. Für die sonderpädagogische Unterstützung ist die Sonderschule bereit, den engagierten jungen Sonderpädagogen, der die Kinder auch jetzt schon an der Grundschule unterstützt, mit all seinen Stunden mit ans Gymnasium zu schicken. Die Stadt Walldorf ließ verlauten, an den Räumlichkeiten werde es nicht scheitern.
„Behinderte Kinder behindern die Bildungskarriere der anderen Kinder“
Doch alle hatten die Rechnung ohne die Schulleitung und das Kollegium des Gymnasiums sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe gemacht: Weil die Gremien des Gymnasiums dieser rechtlich als Schulversuch laufenden Gruppenlösung zustimmen sollen, entbrannte dort eine heftige Diskussion, z.B. darüber, ob „behinderte“ Kinder die anderen Kinder in ihrer Bildungskarriere „behindern“. Viele Gymnasiallehrer hatten sich noch nie zuvor mit dem Thema Inklusion beschäftigt. Lehrer und Rektor der inklusiv arbeitenden Schiller-Grundschule, die Schulleiterin der Sonderschule, das Schulamt – alle warben sie massiv für eine inklusive Klasse – vergeblich. Am Freitag, 28.2.2014, votierte die Gesamtlehrerkonferenz des Gymnasiums dagegen.
Sehr zweifelhaft ist auch die Rolle und das Verhalten des Regierungspräsidiums Karlsruhe in dieser Angelegenheit. Ihre Vertreter hatten zu keinem Zeitpunkt für die Inklusion geworben. Im Gegenteil: Sie ließen die Lehrer des Gymnasiums bis zuletzt in dem Glauben, das Regierungspräsidium könne die Rahmenbedingungen für die inklusive Klasse nicht verbessern, z.B. den Klassenteiler nicht senken oder Lehrern Entlastungsstunden geben. All das ist aber nach der Schulversuchsordnung möglich.
Eltern hoffen auf Einlenken des Kultusministeriums
„Das ist ein rabenschwarzer Freitag für die Inklusion im Land – und das kurz vor dem 26. März, dem Tag, an dem bereits vor genau fünf Jahren die UN-Behinderten-rechtskonvention in Deutschland in Kraft trat“, findet Holger Wallitzer-Eck, Vorstandsmitglied der Elterninitiative Rhein-Neckar, „Inklusion wird vom Gymnasium offensichtlich noch immer als Kür, nicht als Pflicht verstanden. Das ist ein klarer Fall von Menschenrechtsverletzung mitten in Deutschland!“ Nun liegt die Hoffnung der Eltern auf dem Kultusministerium, das den Schulversuch am Gymnasium Walldorf selbst einsetzen kann. Claudia Heizmann, Vorsitzende der LAG BW GLGL: „Minister Stoch kann jetzt zeigen, dass es ihm ernst ist, was er erst kürzlich wieder im Landtag beteuerte: Dass Inklusion Aufgabe ALLER Schulen und Schularten ist.“
Eine ähnliche Entwicklung wie in Walldorf zeichnet sich übrigens auch in Mannheim ab: Dort rennen mehrere Eltern von Kindern mit einer geistigen Behinderung oder Lernschwäche zur Zeit von Pontius zu Pilatus, um für ihre Kinder, die gemeinsam in einer Außenklasse an der Grundschule Feudenheim waren, eine weiterführende Schule zu finden. Nachdem die in Frage kommenden Gymnasien schon heftig abgewunken hatten, hat jetzt auch die Realschule in Feudenheim zahlreiche Argumente vorgetragen, warum auch sie die Kinder nicht aufnehmen könne – ein unwürdiges Spiel, für die Eltern zermürbend und für alle, die es mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ernst meinen, nicht hinnehmbar.