Vom Benachteiligungsverbot zum Nachteilsausgleich

Anläßlich des 20. Jahrestages der Grundgesetz-Ergänzung durch den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ im Art. 3 erklärt der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland „Für

Grundgesetz
Dr. Ilja Seifert. Foto: AWS/Rosdorff

Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD), Ilja Seifert: „Als am 30. Juni 1994 im – seinerzeit noch nicht umgebauten – Berliner Reichstagsgebäude der Artikel 3 des Grundgesetzes um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ergänzt wurde, hatten wir allen Grund zum Feiern. Das taten wir auch ausgiebig. Vor dem Reichstag und in der „Schwangere Auster“ genannten Berliner Kongresshalle. Viele ABiD-Mitglieder mittenmang. Schließlich krönte dieser Bundestagsbeschluss eine mehrjährige, anstrengende und von etlichen Rückschlägen begleitete Kampagne vieler Behinderten-Initiativen und Verbände.

Es war uns bewusst, dass bis zur tatsächlichen Gleichstellung noch ein weiter Weg vor uns lag. Er ist bis heute noch nicht zu Ende gegangen. Aber damals überschritten wir die Schwelle zwischen der Sorge für Objekte (Bedürftige) zur Selbstbestimmung von Subjekten (Personen). Inzwischen hob die UN-Behindertenrechtskonvention vom Dezember 2006 Behindertenpolitik weltweit auf die Ebene der Menschenrechte. Es geht also nicht mehr um medizinische „Reparatur“, auch nicht mehr um bloße „Versorgung“, sondern es geht jetzt darum, den A n s p r u c h auf volle Teilhabe zu verwirklichen.

Dazu brauchen wir den Ausgleich behinderungsbedingter – also individuell nicht beeinflußbarer – Nachteile. Von der Regierung und dem Parlament verlangen wir, dass nun rasch Gesetze verabschiedet werden, die auch uns Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen (und unseren Angehörigen) eine freie Persönlichkeitsentfaltung ermöglichen, indem sie unsere volle und wirksame Teilhabe garantieren.“

 

 

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