Heute vor 20 Jahren wurde in das Grundgesetz der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ aufgenommen – eine Änderung mit Signalwirkung, betont die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. „Alles, was in den letzten Jahren erreicht wurde – von der Verabschiedung so wichtiger Gesetze wie dem SGB IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bis hin zur Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention – basiert auf dieser Ergänzung im Grundgesetz. Die Signalwirkung, die von der Ergänzung ausging, kann nicht hoch genug bewertet werden.“
Die Beauftragte dankt den Akteuren von damals: „Es war ein harter Kampf, diese Änderung vor 20 Jahren durchzusetzen. Ich bin froh, heute sagen zu können: Er hat sich gelohnt. Wir wären nicht dort, wo wir heute sind, wenn viele Menschen mit Behinderung sich damals nicht so engagiert eingesetzt hätten. Dieser Erfolg sollte uns motivieren, weiterzukämpfen und gegen nach wie vor bestehende Benachteiligungen vorzugehen“, ergänzt sie.
1994 wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz aufgenommen. Der Ergänzung waren viele Anhörungen, Diskussionen, Aktionstage und Unterschriftensammlungen vorausgegangen. Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots in das Grundgesetz gilt als ein großer Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen.