„Wir brauchen starke Interessenvertretungen!“

Schwerbehindertenvertretung
Sozialministerin Katrin Altpeter. Foto: Sozialministerium Baden-Württemberg

„Die Schwerbehindertenvertretungen sind ein wichtiges Instrument, um für Menschen mit Schwerbehinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben durchzusetzen.“ Mit diesen Worten hat Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter zur Teilnahme an der Wahl der Schwerbehindertenvertretungen aufgerufen, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November bundesweit durchgeführt werden. Die Wahlen finden in allen Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern statt. „Ich möchte alle schwerbehinderten Beschäftigten ermutigen, sich an der Wahl zu beteiligen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen oder – noch besser – sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen“, so die Sozialministerin.

Nach den Regelungen des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuches besteht die Schwerbehindertenvertretung aus mindestens einer Vertrauensperson und einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, die selbst nicht schwerbehindert sein müssen. Die Schwerbehindertenvertretung hat den gesetzlichen Auftrag, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle zu fördern und den schwerbehinderten Beschäftigten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dabei hat sie zu überwachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten und die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.

Schwerbehindertenvertreter haben aber auch z.B. die Aufgabe, Kolleginnen und Kollegen rund um das Thema Behinderung und Arbeitsplatzsicherung sowie Arbeitsplatzgestaltung zu beraten. Darüber hinaus haben die Schwerbehindertenvertretungen ähnlich wie Betriebsräte eine Reihe von gesetzlich garantierten Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten. So haben Sie z.B. das Recht, an den Sitzungen des Betriebsrates oder bei Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat teilzunehmen und sich zu informieren.

„Starke Schwerbehindertenvertretungen sind unverzichtbare Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben“, betonte die Ministerin Altpeter. „Schwerbehindertenvertretungen setzen in der Praxis um, dass alle Menschen gleichberechtigt miteinander arbeiten können, ihnen die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen stehen und niemand ausgegrenzt wird“, so die Ministerin weiter.

 

 

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