„Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben mit großer Sorge in Presseverlautbarungen von dem sogenannten Schäuble-Scholz-Papier vernommen, wonach die Verbindung zwischen dem Bundesteilhabegesetz und den fünf Milliarden Euro kommunaler Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufgegeben werden soll“, wandten sich die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, und der Landes-Behindertenbeauftragte, Gerd Weimer, gemeinsam in Briefen an Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller Länder. „Für mich ist wichtig, dass es keine Einigung auf Kosten der Menschen mit Behinderungen gibt“, bekräftigte Gerd Weimer.
„Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, fordern wir im Namen aller Behindertenbeauf-tragten des Bundes und der Länder ein modernes Recht auf gleichberechtigte ge-sellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Dies ist das wichtigste Projekt in dieser Wahlperiode, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Die Weiterentwicklung des Teilhaberechts muss für die Menschen mit Behinderungen ein Bundesteilhabegeld enthalten, das Selbstbestimmung ermöglicht“, so Verena Bentele und Gerd Weimer weiter.
Aufgrund der aktuellen Diskussion zur Koordinierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Schäuble-Scholz-Papier) sei zu befürchten, dass die Inhalte bei der Reform des Teilhaberechts auf der Strecke blieben und die Reform zu einem rein finanziellen Ausgleich zwischen Bund und Ländern verkomme. „Wir Behindertenbeauftragte des Bundes und der Länder erwarten, dass der Koalitionsvertrag, und damit das Versprechen an die Menschen mit Behinderung, eingehalten werden“, forderten Verena Bentele und Gerd Weimer.
Laut der Vereinbarung der Großen Koalition auf Bundesebene sollen Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden.
„Im Koalitionsvertrag wurde außerdem die finanzielle Entlastung der Kommunen in der Eingliederungshilfe mit der Schaffung eines modernen Teilhaberechtes verknüpft“, riefen die Bundesbeauftragte und der Landes-Behindertenbeauftragte in Erinnerung. „Wir fordern Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, auf, sich hierfür weiterhin einzusetzen! Ein Teilhabegeld für die Menschen mit Behinderungen entspricht den Forderungen nach Selbstbestimmung und Teilhabe und damit der UN-Behindertenrechtskonvention“, betonten Verena Bentele und Gerd Weimer im Namen aller Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern.
Ihre Forderungen haben die Behindertenbeauftragten gleichlautend gegenüber der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigt.