Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember tritt der Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 dafür ein, dass behinderte Menschen und ihre Partner durch ein neues Bundesteilhabegesetz endlich aus der Armutsfalle geholt werden. Es sei mit einer modernen Behindertenpolitik nicht vereinbar, dass diejenigen, die Unterstützung zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile benötigen, nicht mehr als 2.600 Euro ansparen dürfen und regelmäßig einen Teil ihres Einkommens abgeben müssen. Deshalb sei die Herauslösung der Hilfen für behinderte Menschen aus dem Sozialhilferecht und die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen sowie bedarfsdeckenden Bundesteilhabegesetzes überfällig.
„Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU wird zwar die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes mit der Herauslösung aus dem ‚Fürsorgesystem‘ festgeschrieben. Es wird aber nicht konkretisiert, ob damit auch die Abschaffung der Anrechnung des Einkommens und Vermögens für behinderte Menschen gemeint ist. In Sachen Bundesteilhabegeld plant die Koalition beispielsweise nur, dessen Einführung zu prüfen“, kritisiert Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3. Bund und Länder hätten nicht nur die einmalige Chance, sondern auch die Verantwortung die Sozialgesetzgebung für behinderte Menschen im Lichte der bereits 2009 von Deutschland unterzeichneten Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen endlich anzupassen. Die Vereinten Nationen haben 1993 den 3. Dezember zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen.
„Die derzeitigen Regelungen machen behinderte Menschen, die auf Hilfen angewiesen sind, und ihre Partner lebenslang arm, da nur 2.600 Euro bzw. bei Ehepaaren insgesamt nur 3.214 Euro angespart werden dürfen“, erklärte Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3. „So wichtig es ist, dass die Kommunen und die Länder durch die Übernahme von Kosten der Eingliederungshilfe durch den Bund entlastet werden. Genauso so wichtig ist es, dass die Rechte und die Wahlfreiheit behinderter Menschen gestärkt werden.“ Das NETZWERK ARTIKEL 3 koordiniert eine von einer Reihe von Behindertenverbänden getragene Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe. Weitere Infos dazu gibt’s unter www.teilhabegesetz.org.