Im Jahr 1999 stellte die Deutsche Hörfilm gGmbH (DHG) zum ersten Mal bei der Berlinale einen Hörfilm vor. Dafür wurde Wim Wenders „Buena Vista Social Club“ mit einer sogenannten Audiodeskription versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschrieb. Seitdem haben sich diese Bildbeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen, die in den Dialogpausen eingesprochen werden, immer mehr durchgesetzt. Von zentraler Bedeutung war dabei ein Erfolg, den der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) im Mai 2013 erringen konnte: Die Filmförderungsanstalt änderte ihre Richtlinien. Seitdem sind barrierefreie Fassungen für seh- und hörbehinderte Menschen Pflicht für alle Filme, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat sein Angebot an Hörfilmen seit Anfang 2013 deutlich ausgeweitet.
Bei den 64. Internationalen Filmfestspielen Berlin sind zwei Hörfilm-Anbieter vertreten. Das Audiodeskriptions-Angebot der Deutschen Hörfilm gGmbH ist ab 6. Februar unter www.hoerfilm.de abrufbar sowie unter der Service-Nummer 030 / 21 99 77 11 zu erfragen. audioskript präsentiert am 9. Februar Hörfilmfassungen zu den Filmen „Stereo“ (Panorama) und „Die geliebten Schwestern“ (Wettbewerb).
Infos dazu unter www.audioskript.de sowie unter Tel. 030 / 3 91 27 63. Die Bildbeschreibungen werden live eingesprochen und drahtlos auf Kopfhörer in den Kinosaal übertragen.
(Foto: Flickr.com, CC, Christiane Necker)