Das Bündnis inklusives Gesundheitswesen dringt auf deutliche Nachschärfungen bei den Maßnahmen zu einem Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen der Bundesregierung. Dies betont das Bündnis in seiner Stellungnahme zu der vorläufigen Maßnahmenübersicht für einen solchen Aktionsplan, der laut Ampel-Koalitionsvertrag bereits Ende 2022 vorliegen sollte.
Insbesondere kritisiert das Bündnis aus Selbstvertretungsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden Folgendes: die fehlende Rückbindung der Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und andere in Deutschland gültige Gesetze; die Abwesenheit von konkreten Angaben bezüglich einzuplanender Ressourcen und voraussichtlicher Umsetzungszeiträume; den Mangel an differenzierten Maßnahmen zum Gendermainstreaming, zur Geschlechtergerechtigkeit sowie zum diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen für Asylsuchende; und generell ein unzureichendes Verständnis von Partizipation der Zivilgesellschaft. Bei etlichen der bislang aufgeführten Maßnahmen solle lediglich auf eine Umsetzung bereits bestehender gesetzlicher Verpflichtungen hingewirkt werden. Andere muten laut Stellungnahme des Bündnisses eher exkludierend als inklusiv an und widersprechen damit der in Deutschland seit 2009 gültigen UN-BRK.
Für die anstehende Umsetzung des Aktionsplans sowie dessen Nachhaltigkeit schlägt das Bündnis in seiner Stellungnahme unter anderem die Einrichtung einer Stabsstelle auf Leitungsebene im BMG vor, die gleichzeitig die Funktion eines Focal-Points gemäß UN-BRK im Bundesgesundheitsministerium übernehmen sollte. So könne sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen unter einer menschenrechtlichen Perspektive betrachtet und umgesetzt werden. Abschließend weist das Bündnis in seiner Stellungnahme nochmals auf eigene sogenannte „Big Points“ hin, die in dem Aktionsplan unbedingt berücksichtigt werden müssten.