Frauen mit Behinderung werden in Kindheit und Jugend zwei- bis dreimal häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt. Das geht aus einer Studie hervor, die das Bundesfamilienministerium im Jahr 2013 veröffentlicht hat. Trotz dieser alarmierenden Zahlen schließt das Hessische Kultusministerium jetzt gerade diese besonders gefährdete Gruppe von einer Studie zum Thema sexualisierte Gewalt an Schulen aus.
Bei einer repräsentativen Befragung im laufenden Schulhalbjahr sollen Förderschüler/innen außen vor bleiben. Durchgeführt wird die Erhebung nur in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an Regelschulen. Dies kritisiert der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hessen scharf. „Dies ist nicht verantwortbar und widerspricht ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie schreibt in Artikel 16 vor, dass sicherzustellen ist, dass Fälle von Gewalt und Missbrauch gegenüber behinderten Menschen erkannt und untersucht werden“, sagt Günter Woltering, Landesgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Hessen.
Bereits im vorigen Herbst hatte der PARITÄTISCHE Hessen dem Kultusministerium seine Bedenken am Zuschnitt der Studie in einem Schreiben mitgeteilt. In seiner Antwort begründete das Land Hessen den Ausschluss von Jugendlichen mit Behinderungen mit „inhaltlichen, methodischen und finanziellen Erwägungen“. Auch das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung (HKFB), das in Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Hessen ist, hatte sich im Vorfeld der Studie an das Kultusministerium gewandt und ihm seine Unterstützung angeboten, um die Befragung auch für Schüler/innen mit Behinderungen zugänglich zu machen. „Es existieren bereits Erhebungsmethoden, die speziell die Belange von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen berücksichtigen“, betont Rita Schroll, Leiterin des Hessi-schen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung. „Auch komplexe Fragestellungen können in Leichte Sprache übersetzt werden.“
Der PARITÄTISCHE Hessen fordert das Land Hessen auf, in die Befragung zu sexualisierter Gewalt auch Jugendliche mit Behinderungen einzubeziehen und die Studie auf Förderschulen auszuweiten, und zwar ungeachtet der zusätzlichen Kosten für eine barrierefreie Erhebung. „Inklusion darf auch an diesem Punkt nicht am Geld scheitern“, so Landesgeschäftsführer Günter Woltering: „Nur auf Basis von belastbaren Daten über das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Förderschulen kann das Land überhaupt erkennen, wo und wie es präventiv tätig werden muss.“
AWS/PM