Häusliche Pflege braucht nicht nur Lob sondern auch Geld

450px-YoungCarers_Walking2
Foto: CC BY-SA 3.0, Produnis

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Unterschied zwischen Pflege-Sachleistungen (professionelle Pflege) und Pflege-Geldleistungen (Familien-Pflege)
nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) als gerechtfertigt ansieht, erklärt im Namen des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD) dessen Vorsitzender Dr. Ilja Seifert:

Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirft uns um Jahre zurück. Der ABiD ist enttäuscht, daß nach wie vor so getan wird, als könne „häusliche Pflege“ von Familienangehörigen einfach so nebenbei „miterledigt“ werden. Dann redet man gern „anerkennend“ vom „Ehrenamt“. Aber es handelt sich sehr oft um ein hohes Maß an Selbstausbeutung, der sich Angehörige unterziehen, um ihre Familienmitglieder nicht in ein „Heim“ abschieben zu müssen.

So bleibt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ein bloßes Lippenbekenntnis. Ja, er klingt – je öfter er wiederholt wird, ohne daß die Finanzströme endlich
in die gleiche Richtung flössen – zunehmend höhnisch. Dem ABiD ist bewußt, daß eine bloße Anhebung der Pflege-Geldleistungen auf das Niveau der Sachleistungen bei weitem noch nicht dem Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige personale Assistenz deckt. Aber sie wäre ein positiver Schritt in die richtige Richtung. Sie hülfe vielen Familien sofort.
Langfristig brauchen wir ein modernes Verständnis von assistierender Pflege bzw. pflegender und begleitender Assistenz und eine bedarfsdeckende Absicherung
des Rechts auf volle Teilhabe. Wenn Richterschelte unser Stil wäre, müßten/würden wir heute sagen: der ABiD hält den heutigen Spruch für ein böses Fehlurteil. Aber wir halten uns zurück
und bleiben dabei, es „enttäuschend“ zu nennen.

Weitere Artikel

Letzte Beiträge