Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen auf eklatante Mängel bei Wohnungen und Fachkräften hin.
Bund, Länder und Kommunen müssen endlich tätig werden. Der Mangel an bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen sowie an Fachkräften erschweren eine gute und bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern zum Abschluss der 89. Konferenz in Berlin sowohl eine stärkere Förderung zur Schaffung bezahlbarer, barrierefreier Wohnungen für Menschen mit Behinderung, als auch einen spürbaren Einsatz zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, der die Unterstützung von Menschen mit Behinderung betrifft.
Für das notwendige Maß an Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung fordern die Fachverbände folgende Regelungen durch die Länder. Der soziale Wohnungsbau muss barrierefrei werden. Und es muss eine angemessene, verbindliche Quote von zehn Prozent für die Zuteilung von Sozialwohnungen an Menschen mit Behinderung eingerichtet werden. Überdies muss die Wohnungsbauförderung des Bundes und der Länder die Bedarfe für Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichen Wohnsettings in den Blick nehmen, zum Beispiel im Rahmen eines eigenen Förderprogrammes. Die Fachverbände weisen in diesem Zusammenhang auf die UN-Behindertenrechtskonvention hin, die eine Förderung inklusiven Wohnens im Quartier erfordert. Ergänzend soll der Bund endlich das Gesetz zur Neuen Wohngemeinnützigkeit verabschieden.
Zum Fachkräftemangel fordern die Fachverbände staatliches Engagement für die Tätigkeit der Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung, um diese bekannter und attraktiver zu machen. Wichtig wären auch die Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Akquise von Arbeits- und Fachkräften sowie Erleichterungen bei der Anerkennung internationaler Bildungsabschlüsse. Dazu gehört die Gewährleistung zügiger Verfahren und anderer Rahmenbedingungen wie Deutschkurse.
„Gute Wohnmöglichkeiten und die Begleitung und Unterstützung durch ausreichend Fachkräfte sind notwendige Voraussetzungen, um die in der Behindertenrechtskonvention festgelegte gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen zu erreichen. Daher ist hier eine Verbesserung unabdingbar“, fasst Wolfgang Tyrychter, Vorsitzender der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP e. V.), zusammen.