Tandem per Gerichtsurteil

Bereits 2017 hatte das schwerbehinderte Mädchen bei seiner Krankenkasse ein PINO Steps plus Zubehör beantragt. Eine entsprechende ärztliche Verordnung war beigefügt. Verschrieben wurde das Tandem der damals 13-Jährigen, weil sie unter einer zerebralen Mehrfachbehinderung als Zustand nach hypoxischer Enzephalopathie mit bilateraler Zerebralparese leidet. Nicht-medizinisch ausgedrückt: Das Mädchen hat eine Hirnschädigung, ausgelöst durch eine unzureichende Versorgung des Hirngewebes mit Sauerstoff und Blut. Diese hat dazu geführt, dass sie sich nicht selbstständig fortbewegen kann, auch nicht mit einem Rollator oder einem Therapiedreirad. Der von der Krankenkasse eingeschaltete Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sah jedoch keine medizinische Indikation für das PINO. Dieses sei kein anerkanntes Hilfsmittel und nicht Leistungsgegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Antrag wurde abgelehnt. Kein Einzelfall, wie Stephan Moldenhauer, der Reha-Experte von HASE BIKES weiß: „Es ist nicht selten, dass Anträge abgelehnt werden, insbesondere, wenn es sich um ein hochpreisiges Produkt ohne Hilfsmittelnummer handelt. Wichtig ist, dass man sich nicht verunsichern lässt und hartnäckig bleibt.“ Das Mädchen legte Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse ein. Auf dem Vordersitz des PINO kann sie aktiv mobil sein, denn durch eine Freilaufarretierung an der Kurbel ist sichergestellt, dass sie mittreten muss. Die kontinuierliche Bewegung der Beine steigert die Muskelaktivität, was zu einem erhöhten Stoffwechsel führt und die Dichte und Mineralisierung der Knochenstruktur verbessert. Ein positiver Trainingseffekt also. Aber MDK und Krankenkasse blieben bei ihrer Ablehnung. Die Familie entschied sich, zu klagen. Das Urteil des Sozialgerichts Hannover erging schließlich im Juli 2021: Der Klägerin werden die Kosten für das PINO Steps und die notwendigen außergerichtlichen Kosten erstattet. Begründet wird das Urteil unter anderem damit, dass unter Berücksichtigung der Behinderung der Klägerin die besonderen Vorzüge des PINO zum mittelbaren Behinderungsausgleich dienen. Denn anders als bei herkömmlichen Tandems kann der Mitfahrer auf dem Vordersitz des PINO sicher angeschnallt werden, so dass es der Klägerin das Grundbedürfnis nach Mobilität erfüllt.

In Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht und Experte für Hilfsmittelversorgung hat Hase Bikes einen ausführlichen Ratgeber verfasst. Er führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, von der Antragstellung über den Widerspruch bei Ablehnung, bis hin zu dem letzten Mittel, der Klage. „Wenn es zu einer Klage kommt, ersetzen wir mit unserem Ratgeber nicht die Beratung durch einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle“, stellt Moldenhauer klar. „Aber wir informieren nach bestem Wissen, damit es gar nicht erst zu einer Ablehnung kommt.“

Der kostenlose Ratgeber kann hier unter „Kataloge und Broschüren“ heruntergeladen werden: https://hasebikes.com/de/medienportal/

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