Paralympics-Star Oscar Pistorius muss wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp fünf Jahre ins Gefängnis. Die mögliche Höchststrafe betrug 15 Jahre. Richterin Thokozile Masipa verurteilte Pistorius außerdem zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Ein Teil dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Pistorius und die Staatsanwaltschaft können in den nächsten zwei Wochen noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Dann wird vor dem Obersten Gericht Südafrikas erneut verhandelt. Bis zum Berufungsverfahren können bis zu zwei Jahre vergehen. Bis dahin würde die Gefängsnisstrafe ausgesetzt werden, Pistorius käme gegen Kaution frei.
Der dopplelt unterschenkelamputierte Athlet hatte in der der Nacht zum Valentinstag 2013 seine 29-jährige Freundin durch eine geschlossene Tür erschossen. Pistorius beteuerte bis zum Schluss, Steenkamp für einen Einbrecher gehalten zu haben.