Anfang Mai wurde der Gesetzesentwurf zum Psychotherapeutenausbildungsgesetz in erster Lesung im Bundestag beraten. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, fordert eine noch stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesetz. Zwar hat eine allgemeine Formulierung Eingang gefunden, Dusel mahnte jedoch eine konkretere Ausgestaltung der Ziele an.
„Für viele Menschen mit Behinderungen ist ein Arztbesuch eine noch höhere Hürde als für Menschen ohne Behinderungen – besonders bei der psychologischen Behandlung,“ so Dusel. „Menschen mit Lernbeeinträchtigungen zum Beispiel haben bislang wenig Chancen, einen geeigneten Therapieplatz zu finden.“ Nötig seien unter anderem obligatorische Lerneinheiten zur Vermittlung von Grundlagenwissen der psychologischen Behandlung von Menschen mit Lernbeeinträchtigung und auch die Einbindung örtlich vorhandener Selbsthilfestrukturen der Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Auch der Erwerb rehabilitationsrechtlicher Grundkenntnisse im Studium sei eine wichtige Voraussetzung. Aus Sicht des Beauftragten sollten diese konkreten Inhalte spätestens bei der Ausgestaltung der Approbationsordnung berücksichtigt werden.